Häufige Fragen - Der Sportbootführerschein See als Ergänzung zu einen vorhandenen Sportbootführerschein
Wenn Sie das Bodenseeschifferpatent in der Kategorie A (Motorboot) besitzen und im Rahmen ihrer praktischen Prüfung den Zusatzteil „nautische Kenntnisse“ erfolgreich abgelegt haben, werden Sie von der praktischen Motorbootprüfung beim Sportbootführerschein See befreit. Als Nachweis dafür dient ein Bestätigungsschreiben des Landratsamtes am Bodensee, welches ihr Patent ausgestellt hat (Landratsamt Konstanz, Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen, Landratsamt Lindau).
Wenn Ihnen die Praxisprüfung vom Bodenseeschifferpatent oder einem anderen Schein angerechnet wird, müssen Sie nur noch die Theorieprüfung absolvieren. Der Inhalt für die Theorieprüfung wird Ihnen in meinem Onlinekurs umfassend und ausführlich vermittelt.
Grundsätzlich ist ein aktuelles ärztliches Zeugnis (maximal 12 Monate alt) für Sportbootführerscheinbewerber vorzulegen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie sich hier herunterladen.
Sie können sich selbst direkt beim jeweiligen Prüfungsausschuss anmelden. Den erforderlichen Antrag erhalten Sie vom jeweiligen Prüfungsausschuss. Die Kontaktdaten der Prüfungsausschüsse in Deutschland finden Sie im Portal für Sportbootführerscheine & Funkzeugnisse
Der Prüfungsausschuss benötigt zur Ausstellung des Sportbootführerscheins ein Passbild, ein aktuelles ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber und die Kopie Ihres KFZ- Führerscheines. Können Sie keinen KFZ- Führerschein vorlegen so wird ersatzweise ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verlangt.